DSGVO Kontaktformualr

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Achtung ! Überprüfen Sie Ihre Webseite auch hinsichtlich vorhandener Kontaktformulare.

Sollten diese keine SSL-Verschlüsselung enthalten, drohen wegen Missachtung der Vorschriften der Datenschutzverordnung nicht nur Abmahnungen, sondern  ggfs. auch

Schadenersatzforderungen Geschädigter gem. Artikel 82 der DSGVO. Versichern Sie sich, dass auf dem Kontaktformular Ihrer Webseite eine Übermittlung von personenbezogenen Daten immer mit Verschlüsselung durch ein SSL-Zertifikat erfolgt. Diese vom DSGV vorgeschriebene SSL-Verschlüsselung kann mit geringem Aufwand und Kosten von Ihrem IT-oder Web Dienstleister installiert werden. Einen Nachweis für ein gültiges Zertifikat und damit Sicherheit finden Sie links in der Browser-Eingabezeile in Form einer Abbildung von einem Schloss.

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Der Datenschützer

Datenschutz in der Kanzlei des Insolvenzverwalters!

 

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